Informationen zum neuen Hundegesetz ab 2016
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Hunde werden ab 2016 nicht mehr aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft.
Ein neues Hundegesetz tritt Anfang 2016 in Schleswig-Holstein in Kraft.
Der Landtag beschloss am 17. Juni eine Reform des bisherigen Gefahrhundegesetzes.
Neuer Titel ohne "Gefahr"
Ab 2016 heißt das Gesetz nicht mehr "Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren" (GefHG) sondern "Gesetz über das Halten von Hunden" (HundeG).
Rasseliste wird abgeschafft
Die bisherige Rasseliste gefährlicher Hunde wird abgeschafft. Künftig werden Hunde als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind - etwa durch Beißattacken.
"Resozialisierung" möglich
Nach zwei Jahren können sie nach dem Bestehen eines Wesenstests wieder als nicht gefährlich eingestuft werden.
Allgemeine Pflichten
Grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten sind, dass von ihnen keine Gefahren für die
öffentliche Sicherheit ausgehen. Zu beachten sind u.a.:
- Leinenpflichten in bestimmten öffentlichen Bereichen, z.B. Fußgängerzonen, Märkte, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel
- Mitnahmeverbote in bestimmten Einrichtungen, z.B. Kirchen, Theater, Badeanstalten oder auf Kinderspielplätze
- Anhand eines Halsbandes oder ähnlicher Kennzeichnung muss der Hundehalter ermittelbar sein.
- Verbot der Ausbildung von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
- Pflicht, Verunreinigungen durch den Hund unverzüglich zu entsorgen
Ausnahmen für Hunde mit besonderen Aufgaben
lm Rahmen ihres Einsatzes gelten Ausnahmen für Diensthunde von Behörden, Hunde des Such- und Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde, Assistenz- und Therapiehunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde.